Herzlich Willkommen auf der Webseite von Röschke Immobilienbewertung. Mit über 12 Jahren Berufserfahrung erstellen wir Gutachten für alle Bewertungszwecke in ganz Deutschland. Unsere Gutachten werden zu 100 % von allen öffentlichen Behörden akzeptiert.
Erfahrung
Der Inhaber Richard Röschke verfügt über 12 Jahre Berufserfahrung in der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten und Belastungen. Die Tätigkeit umfasst die Erstellung von Gutachten für Amtsgerichte innerhalb der Zwangsversteigerung, Privatkunden zur Vorlage beim Finanzamt und der Beleihungswertermittlung innerhalb des Finanzierungsprozesses bei Banken.
Qualifikation
Neben einem Masterabschluss in Immobilienbewertung (M.Sc.) sowie die Zertifizierung HypZert (F) für finanzwirtschaftliche Zwecke gemäß DIN ISO/IEC 17024 ist er professionelles Mitglied im englischen Berufsverband RICS (MRICS).
Berufsverbände
Es bestehen Mitgliedschaften im Förderverein Immobilienbewertung Hochschule-Anhalt e.V. (IBFHSA), dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (bvs) und dem Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF).
Leistungen
Wir erstellen für jede Situation das passende Wertgutachten:
Gemäß § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Anlässe für ein Verkehrswertgutachten können Scheidungsverfahren, Erbschafts-angelegenheiten, Erwerb und Veräußerung, steuerliche Anlässe (z.b. Erbfälle nach dem Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)) oder Eigentümerauseinandersetzungen sein.
Gerne erstellen wir Ihnen ein Gutachten mit der notwendigen Zertifizierung (Rundstempel) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024, welches von allen öffentlichen Stellen anerkannt wird.
Gemäß § 16 Abs. II Pfand BG darf der Beleihungswert den Wert nicht überschreiten, der sich im Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie und unter Berücksichtigung der langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objektes, der normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie der derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen ergibt. Spekulative Elemente dürfen dabei nicht berücksichtigt werden. Der Beleihungswert darf einen auf transparente Weise und nach einem anerkannten Bewertungsverfahren ermittelten Marktwert nicht übersteigen. Der Marktwert ist der geschätzte Betrag, für welchen ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber, nach angemessenem Vermarktungszeitraum, in einer Transaktion im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauft werden könnte, wobei jede Partei mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang handelt.
Im Rahmen von Finanzierungen erstellen wir Markt- und Beleihungswertgutachten, welcher aktueller Regulatorik entsprechen. Dazu zählen die strikte Einhaltung der Vorschriften der aktuellen Beleihungswertermittlungsverordnung sowie die Berücksichtigung von nachhaltigen Immobilieneigenschaften (ESG, CO2-Abgabe).
Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuches sowie die Auswirkungen auf den Verkehrswert einer Immobilie. Dazu zählen zum Beispiel Wohnungsrechte, Nießbrauch, Altenteil, Dienstbarkeiten insb. Leitungsrechte, Wegerechte, etc.
Wir erstellen Gutachten zu allen Immobilienarten:
- Wohnimmobilien (insb. Einfamilien- / Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen sowie Mehrfamilienhäuser)
- Einzelhandelsimmobilien (insb. High-Street, Fachmärkte usw.)
- Büro- und Geschäftsimmobilien
- Lager-, Produktions- und Logistikimmobilien
- Hotel- und Gastronomieimmobilien
- Sozialimmobilien (insb. Pflegeheime, Kliniken, usw.)
- Spezialimmobilien auf Anfrage (z.b. Tankstellen, Sportanalgen, usw.)
Unterlagen
Zur Erstellung eines Verkehrswertgutachtens sind nachfolgende Unterlagen notwendig:
- ein aktueller Grundbuchauszug
- Unterlagen zur Immobilie: Baugesuch, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Baujahr, Angaben zu Modernisierungen und Sanierungen, Baubeschreibung, Baugenehmigungen, Angaben zu Bauschäden und/oder Baumängeln
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Bruttogrundflächenberechnung und/oder Bruttorauminhaltsberechnung (gemäß DIN 277)
- Lageplan / Liegenschaftskarte
- Mietverträge bzw. Mietaufstellung inkl. Mietanpassungsschreiben
- Bei Wohnungs- / Teileigentum zusätzlich: Teilungserklärung inkl. Nachträge und Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Eigentümerprotokolle der letzten drei Jahre, Wirtschaftsplan, Hausgeldübersicht, Angaben zur Instandhaltungsrücklage
- Bei zu bewertenden Rechten und Belastungen zusätzlich: Erbbaurechtsvertrag, Bewilligungsurkunden des jeweiligen Rechts (z.b. Wohnungsrechtsvertrag), etc.
- Auskünfte zu Baulasten, Altlastensituation, Denkmalschutz, offenen Erschließungsbeiträgen sowie örtlichem Baurecht
Gerne stellen wir Ihnen eine Vollmacht zur Verfügung, um die notwendigen Unterlagen einzuholen.
Honorar
Wir bieten ein faires und transparentes Vergütungssystem, welches im Vorfeld individuell nach Aufwand abgestimmt wird:
Privataufträge
Im Privatgutachtenbereich (Marktwert- / Verkehrswertermittlung) richtet sich das Honorar nach der Honorarrichtline des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständige e.V. Grundsätzlich ist dies individuell zu vereinbaren und richtet sich nach der Höhe des unbelasteten Verkehrswertes. Zusätzliche Kosten wie Anfahrtskosten, Kosten für den Gutachtendruck oder Gebühren für das Einholen von Unterlagen und Auskünften können je nach Vereinbarung anfallen.
Diese ist in aktueller Fassung verlinkt:
Gerichtsaufträge
Im Gerichtsgutachtenbereich richtet sich die Vergütung stets nach dem JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).
Dieses ist in aktueller Fassung verlinkt:
Kontakt
Röschke ImmobilienbewertungPfaffenweg 3170180 Stuttgart
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